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Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?


Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen zuvor geschlossenen Arbeitsvertrag einvernehmlich wieder aufheben bzw. lösen. Der Aufhebungsvertrag hat in der Praxis eine große Bedeutung und vielfältige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Nachteile sind allerdings nicht ähnlich gleichmäßig verteilt wie die Vorteile: der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin hat auf zahlreiche Punkte zu achten, um keine gravierenden Nachteile durch einen Aufhebungsvertrag zu erleiden. Für den Arbeitgeber bergen Aufhebungsverträge allerdings kaum Gefahren.

Nachfolgend möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte des Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht aufzeigen. Die nachfolgende Auflistung soll regelmäßig erweitert werden.

Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Ein Aufhebungsvertrag wird vereinbart, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen zuvor abgeschlossenen Arbeitsvertrag einvernehmlich wieder aufheben/durch Vertrag lösen.
Einen Aufhebungsvertrag zu schließen hat Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer und ganz überwiegende Vorteile für den Arbeitgeber.

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • die Arbeitsvertragsparteien können einvernehmlich und mit der Bereitschaft einer möglichen zukünftigen erneuten Zusammenarbeit auseinander gehen
  • Abkürzung von Kündigungsfristen und sofortige Arbeitsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber
  • „unverdächtige“ Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Vorwurf schwerer Verfehlungen des Arbeitnehmers und eine außerordentliche Kündigung im Raum stehen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch einseitigen Akt des Arbeitgebers, sondern durch einen Vertrag; dies liest sich in der eigenen Biographie günstiger als das Ausscheiden durch Kündigung
  • Vereinbarung besonderer zusätzlicher Leistungen des Arbeitgebers beim Ausscheiden möglich, Zeugnis, Abfindung, Freistellung von der Arbeitspflicht, …
  • keine „Bindung“ an den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwangere und junge Mütter, Elternzeit, Schwerbehinderte, aus anderen Gründen unkündbare Arbeitnehmer).

Nachteile für den Arbeitnehmer

  • keine Klagemöglichkeit des Arbeitnehmers wie bei der Kündigung innerhalb von drei Wochen, außer bei Täuschung und Drohung durch den Arbeitgeber
  • keine Einbeziehung des Betriebsrats in den Vorgang der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit ordnet ggf. ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs oder eine Sperrzeit an
  • Arbeitnehmer ist in der Gefahr, vorhandene Rechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht zu erkennen und über den Tisch gezogen zu werden

Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrages

Die Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitgeber ergeben sich ganz überwiegend spiegelbildlich aus den Vor- bzw. Nachteilen des Arbeitnehmers (Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrags):

Vorteile für den Arbeitgeber

  • das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Kündigungsfristen beendet werden (Betriebsratsmitglieder, Schwangere und junge Mütter, Elternzeit, Schwerbehinderte, aus anderen Gründen unkündbare Arbeitnehmer), die zwingend gebotene Einschaltung anderer Instanzen (Integrationsamt u. a.) entfällt,
  • der Betriebsrat muss nicht beteiligt werden,
  • Arbeitgeber muss nicht befürchten, dass eine Kündigungsschutzklage die vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder beseitigt,
  • offene Ansprüche beider Seiten können gegeneinander ausgehandelt und zu einer Einigung gebracht werden,
  • die Arbeitsvertragsparteien können einvernehmlich und mit der Bereitschaft einer möglichen zukünftigen erneuten Zusammenarbeit auseinandergehen.

Nachteile für den Arbeitgeber

  • ggf. muss der Arbeitgeber für den Vorteil der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Betriebsrat und ohne Klagemöglichkeit des Arbeitnehmers eine Gegenleistung erbringen (Freistellung, Abfindung, besseres Zeugnis u.ä. …)